Sehteste / Sehfähigkeitsbescheinigungen
bei uns jederzeit und ohne Voranmeldung
Sie wollen nur mal wissen, wie gut Sie sehen? Oder wollen Sie eine extra gründliche Augenprüfung inclusive Schieltest? Bei KOCH-OPTIK können Sie vom einfachen Sehtest über verschiedene amtliche Sehtestbescheinigungen bis hin zur kompletten Augenprüfung mit Augendruckmessung alles haben.
Kommen Sie einfach unverbindlich vorbei. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Sehtest für Sie, Ihn und Kinder
Unser modernes Autorefraktometer ermittelt vollautomatisch die notwendige Sehstärke (Dioptrien) Ihrer Augen. Im anschließenden Sehtest ermitteln wir die Sehleistung (Prozent) Ihrer Augen ohne und mit eventueller Korrektur. Der Sehtest funktioniert für Sie, Ihn und für Kinder.
Sollte eine Brille notwendig sein, geht es mit einer gründlichen Augenprüfung weiter. Bei Kindern wird der Besuch beim Augenarzt notwendig, der bis zum 14. Lebensjahr die genauen Werte ermittelt und das Rezept ausstellt.
Kfz-Führerschein-Sehtest
Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle. Bei uns bekommen Sie den Führerschein-Sehtest für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T.
Der Sehtest wird mit einem genormten Sehtestgerät mit Landoltringen durchgeführt. Sie müssen eine Sehleistung von mindestens 70% auf beiden Augen erreichen. Wenn diese Sehleistung ohne Brille nicht erreicht wird, ist der Sehtest mit Brille möglich. Erreichen Sie die Mindestanforderung dann auch nicht, können wir prüfen, ob Sie eine neue Brillenstärke benötigen. Sollte auch mit einer neuen Brillenstärke die Mindestsehleistung von 70% nicht erreicht werden, kann ein Augenarzt trotzdem einen Führerschein-Sehtest nach weiteren Untersuchungen ausstellen.
Bitte bringen Sie zum Sehtest Ihre eventuell vorhandene Brille und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
LKW-Führerschein-Sehtest und Personenbeförderung
Für die Fahrerlaubnisklassen D und E gehen Sie bitte direkt zum Augenarzt für eine erweiterte Untersuchung.
Boots-Führerschein-Sehtest
Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle. Bei uns bekommen Sie die Sehtestbescheinigung für Bewerber der Sportbootführerschiene Binnen und See.
Wir testen Ihr Sehvermögen in der Ferne. Sie müssen mindestens 70% auf dem einen Auge und 50% auf dem anderen Auge haben. Erreichen Sie diese Werte nur mit Sehhilfe, muss die Sehschärfe ohne Sehhilfe für jedes Auge mindestens 10% betragen. Zusätzlich wird Ihr Farbsehvermögen getestet.
Bitte bringen Sie zum Sehtest Ihre eventuell vorhandene Brille und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie schon das Formular "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber" haben, bringen Sie dieses bitte auch mit. Ansonsten erhalten Sie das Formular von uns. Wir füllen dort nur den Abschnitt "I. Sehvermögen" aus.
Bildschirm-Arbeitsplatz(BAP)-Sehtest
Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle. Bei uns bekommen Sie die Überprüfung des Sehvermögens gem. § 6 BildschirmarbeitsV.
In dem Sehtest wird Ihr Sehvermögen ohne und mit eventueller Brille/Kontaktlinsen gemessen. Dies geschieht für die Ferne, die Nähe und Ihren Arbeitsabstand. Weiterhin werden Sehbeschwerden erfasst, das zentrale Gesichtsfeld, der Farbensinn, die Phorie und die Stereopsis gemessen.
Bitte bringen Sie zum Sehtest Ihre eventuell vorhandene Brille und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Außerdem benötigen wir die Adresse Ihres Betriebes. Falls wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen sollen, benötigen wir außerdem einen schriftlichen Auftrag Ihres Arbeitgebers.
Sehfähigkeitsbescheinigung DIN EN 473
Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle. Bei uns bekommen Sie die Sehfähigkeitsbescheinigung gemäß DIN EN 473.
Für die Sehfähigkeitsbescheinigung prüfen wir bei Ihnen die Nahsehfähigkeit. Sie müssen in einem Abstand von mindestens 30 cm Buchstaben der Größe "Jaeger Nummer-1" mit mindestens einem Auge, ohne oder auch mit Sehhilfe, lesen können. Weiterhin prüfen wir den Farbsinn und das Kontrastsehen. Bei VT Personal messen wir auch die Sehleistung in der Ferne. Sie müssen dafür mindestens mit einem Auge 63%, ohne oder mit Ihrer Sehhilfe, erreichen.
Bitte bringen Sie zum Sehtest Ihre eventuell vorhandene Brille und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Außerdem benötigen wir Ihr firmeninternes bzw. TÜV-Formular. Sollten Sie keines von Ihrem Betrieb bekommen haben, erhalten Sie von uns ein Universalformular. Falls wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen sollen, benötigen wir außerdem einen schriftlichen Auftrag Ihres Arbeitgebers.